Positive Bewertungen steigern die Reputation eines Unternehmens. Negative Bewertungen schädigen die Reputation eines Unternehmens. Bewertungen haben also entscheidenden Einfluss auf den Ruf auch Ihres Unternehmens. Bewertungen können dabei sowohl Einfluss auf die Entscheidungen von Bestands- als auch potentiellen Neukunden nehmen.
Schlechte Bewertungen können dazu führen, dass Bestandskunden sich von Ihnen abwenden. Potentielle Neukunden nehmen möglicherweise gar nicht erst Kontakt zu Ihnen auf. Außerdem führen negative Bewertungen dazu, dass Ihr Unternehmen in der Google-Suche schlechter gefunden wird, weil Bewertungen Einfluss auf das Ranking nehmen.
Bewertungen sind Meinungsäußerungen
Bewertungen sind Meinungsäußerungen.
Als solche sind sie von dem Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich geschützt. Das führt dazu, dass grundsätzlich jeder jeden jederzeit bewerten kann und darf. Ein Einverständnis des Bewerteten ist nicht erforderlich. Auch wenn die Bewertung scharf, überzogen oder polemisch formuliert ist, ist dies von dem Bewerteten in der Regel hinzunehmen. Soweit die schlechte Nachricht.
Wann sind Bewertungen unzulässig?
Bewertungen sind dann unzulässig, wenn sie einer der folgenden Fallgruppen zugeordnet werden können:
Bei der Bewertung handelt es sich um eine Schmähkritik.
Bei der Bewertung handelt es sich um eine Formalbeleidigung.
Bei der Bewertung handelt es sich um einen Angriff auf die Menschenwürde.
Bei der Bewertung handelt es sich um einen unwahre Tatsachenbehauptung.
Bei der Bewertung handelt es sich zwar um eine wahre Tatsachenbehauptung aber das Interesse des Bewerteten an der Löschung überwiegt ausnahmsweise das Interesse des Bewerters an der Veröffentlichung (z.B. bei Eingriffen in die Intimsphäre).
Wenn eine Bewertung nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt ist, sie insbesondere unwahr oder beleidigend ist, stehen die Chancen für eine Löschung gut.
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